Für die meisten Menschen ist die Erledigung der Steuererklärung gut investierte Zeit, denn nach Expertenmeinung hat letztes Jahr jeder zu viel Steuern gezahlt. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, das Geld vom Staat zurückzufordern.
Steuererklärung 2012
Nützliche Tipps, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen
Abgabefristen
Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen diese bis spätestens zum 31. Mai 2013 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Sie können die Frist auf Antrag verlängern. Bei Nicht-Einhaltung der Frist kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent der Einkommenssteuer ansetzen. Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, haben Sie bis zum 31. Dezember 2016 Zeit.
Verpflichtet zur Abgabe
Die Abgabe einer Steuererklärung ist unter anderem Pflicht, wenn
- Ihre Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 Euro betragen,
- Sie von mehreren Arbeitgebern Lohn bezogen haben,
- Sie steuerfreie Lohn-Ersatzleistungen über 410 Euro bezogen haben,
- Sie und Ihr Ehepartner Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen nach der
- Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor §39f besteuert wurde, oder wenn
- das Finanzamt einen Freibetrag ermittelt hat.
Elektronische oder schriftliche Steuererklärung
Eine Pflicht zur Übermittlung der Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt auf elektronischem Weg besteht nur für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit. Diese Pflicht greift nicht für Arbeitnehmer mit Steuerabzug sowie bei Einnahmen über 410 Euro aus nicht selbstständiger Arbeit. Allerdings bearbeitet das Finanzamt elektronische Steuererklärungen bevorzugt.
Fahrtkosten
Nach einem Urteil vom Bundesfinanzhof hat jeder Arbeitnehmer nur eine reguläre Arbeitsstätte. Das heißt: Für die Fahrten zu weiteren Arbeitsorten erkennt das Finanzamt nun statt der Pendler- die Reisekostenpauschale an. Damit können Sie jeden Kilometer abrechnen und nicht nur die einfache Entfernung. Bei Auswärtstätigkeiten von mindestens acht Stunden erkennt das Finanzamt zudem Verpflegungspauschalen und Kosten für Übernachtungen an.
Arbeitsmittel
Nahezu jeder legt sich im Laufe der Zeit Arbeitsmittel zu. Dazu zählt Büromaterial genauso wie beispielsweise eine Aktentasche oder ein Laptop. Auch die Kosten für Büromöbel oder Fachliteratur können Sie absetzen. Das Finanzamt erkennt Ausgaben für Arbeitsmittel, die 2012 nicht über 487,90 Euro lagen, in voller Höhe an. Höhere Summen werden auf die Nutzungsdauer verteilt und über mehrere Jahre abgeschrieben.
Doppelter Haushalt
Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen Zweithaushalt führen, können Sie die dafür entstehenden Kosten vom Finanzamt anerkennen lassen. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Hotelzimmer, eine Wohnung oder ein WG-Zimmer handelt. Darüber hinaus können Sie die damit zusammenhängenden Kosten für Umzug, die Verpflegung und die Heimfahrten geltend machen.
Kinder bis zum 14. Lebensjahr
Die Jahresabrechnung für Eltern ist einfacher geworden. Die Kinderbetreuungskosten wie die Kosten für Tagesmütter können Sie bis zum 14. Geburtstag Ihres Kindes steuerlich geltend machen. Diese erkennt das Finanzamt unabhängig von der beruflichen Situation der Eltern an. Sie müssen keine Einschränkungen mehr beachten.
Kinder ab 18
Neuerdings erhalten Eltern auch weiterhin die Förderung, wenn ihr volljähriges Kind eine Ausbildung macht und Geld verdient. Zur Unterstützung erkennt das Finanzamt Kindergeld, Kinderfreibeträge und Ausbildungsfreibeträge unabhängig vom Einkommen des Kindes an. Diese Regelung greift auch bei einer Zweitausbildung, wenn der Nebenjob auf 20 Wochenstunden begrenzt ist. Studenten können die Miete am Studienort ebenfalls steuerlich absetzen.
Unterhaltskosten
Getrennt lebende Ehepartner können die Unterhaltskosten bis zu einem jährlichen Betrag von 13.805 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Hinzu kommen die übernommenen Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträge. Auch Unterhaltskosten für die im Heim lebenden Eltern bis 8.004 Euro erkennt das Finanzamt als außergewöhnliche Belastung an.
Steuerpflicht
Bei Rentnern ist die Steuerpflicht abhängig von den Einnahmen im Alter. Sobald sie Gelder auf Lohnsteuerkarte beziehen, gilt die Steuerpflicht genauso wie bei Arbeitnehmern. Bei Bezug von Mieten oder selbstständigen Einnahmen wird der Gesamtbetrag ermittelt. Gehen die Einnahmen über den Grundfreibetrag hinaus, ist eine Steuererklärung Pflicht. Der Grundfreibetrag lag 2012 für Singles bei 8.004 Euro und für Ehepaare bei 16.008 Euro.
Freibeträge im Alter
Der Freibetrag bei der gesetzlichen Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und nach der Rentenhöhe im Jahr nach dem Rentenbeginn. Entscheidend ist dabei der Brutto-Rentenbetrag, also nicht die ausgezahlte Rente.
Ausgaben, die sich im Alter lohnen
Genauso wie Arbeitgeber können auch Rentner und Pensionäre viele Ausgaben mit der Steuer verrechnen. Dazu zählen unter anderem Versicherungsbeiträge zur Kranken-, Unfall- oder Haftpflichtversicherungen. Wer im Alter sehr hohe Krankheitskosten hat, kann diese als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
Kranken- und Pflegeversicherung
Eine Kranken- sowie Pflegeversicherung muss jeder in Deutschland abschließen. Die Beiträge können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Dabei ist es egal, ob Sie freiwillig, gesetzlich oder privat versichert sind. Führen Sie auch die Beiträge für Ihren Lebenspartner sowie alle Kinder auf, sofern vorhanden. Das Finanzamt berücksichtigt dabei die Beiträge für die medizinische Grundversorgung sowie eventuelle Zusatzbeiträge.
Versicherungspolicen in der Steuererklärung
Grundsätzlich können Sie alle Versicherungen zur Vorsorge in der Steuererklärung aufführen. Dazu zählen Unfall-, Haftpflicht- und Risiko-Lebensversicherung sowie Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeits-Versicherung. Eine freiwillige Pflegeversicherung sowie jede Form der Altersvorsorge gehören ebenfalls in jede Steuererklärung.
Geförderte Altersvorsorge
Der Staat unterstützt die private Altersvorsorge mit Zulagen und Freibeträgen. Riester-Sparer erhalten beispielsweise bis zu 154 Euro im Jahr an Zulagen, für Kinder sogar nochmal bis zu 300 Euro im Jahr. Gefördert werden private Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparpläne sowie Bausparverträge. Riester- und Betriebsrenten sind jedoch im Alter voll steuerpflichtig. Die Rürup-Rente unterliegt den gleichen Gesetzen wie die gesetzliche Rentenversicherung, allerdings können die Sparer die Beiträge als Sonderausgaben absetzen.
Steuerbescheid und Einspruchsfrist
Ist der Steuerbescheid erstellt, läuft einen Monat lang die Einspruchsfrist. Diese beginnt in der Regel drei Tage nachdem das Finanzamt den Bescheid abgeschickt hat. Versäumen Steuerzahler die Einspruchsfrist unverschuldet, können sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Auch nach Ablauf der regulären Frist ist es noch möglich, neue Tatsachen einzureichen, wenn Sie kein grobes Verschulden am Nachreichen trifft.
Vorbehalt prüfen
Direkt auf der Vorderseite des Steuerbescheids können Sie prüfen, ob der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Dies ist der Fall, wenn vor Gericht noch ein Musterverfahren zu einer Sache läuft, die dem unter Vorbehalt stehenden offenen Punkt in der Steuererklärung ähnlich ist. Die offenen Punkte finden sich in den Erläuterungen des Bescheids.
Vierjährige Festsetzungsfrist
Innerhalb von vier Jahren nach Abgabe der Steuererklärung können Sie immer noch Korrekturen vornehmen. Dazu zählen
- Änderungen des gesamten Bescheids, falls dieser unter Vorbehalt festgesetzt wurde,
- Änderungen von Rechen-, Eingabe-, Schreib- und Übertragungsfehlern,
- Änderungen aufgrund der Feststellung neuer Tatsachen oder Beweise.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuer-Bevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht), Wirtschaftsprüfer oder Lohnsteuer-Hilfeverein nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 25.03.2013