Ihr Flug wurde annulliert, Ihr Hotel ist überbucht oder das Gepäck ist verloren gegangen – dabei sollte der Urlaub doch die schönste Zeit des Jahres werden. Lassen Sie sich Ihren Urlaub nicht vermiesen, denn in der Regel können Sie sich gegen Reisemängel wehren.
Reiserecht
Damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird
Flug verspätet, storniert oder annulliert
Bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden haben Passagiere in der Regel ein Recht auf eine zeitlich gestaffelte Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Dabei ist die Ursache nicht maßgeblich und es ist egal, ob es sich um eine reine Verspätung, eine Stornierung oder Annullierung handelt. Anders verhält es sich, wenn die Ursache für die Verspätung in außergewöhnlichen Umständen im Flugverkehr, wie zum Beispiel ungünstigen Wetterbedingungen, begründet ist.

Gepäckverlust
Wenn am Ende eines Fluges am Zielort der eigene Koffer nicht vom Band rollt, insbesondere dann, wenn der Urlaub gerade starten soll, ist das mehr als ärgerlich. Es kann vorkommen, dass Gepäckstücke beim Transfer in den nächsten Flieger abhanden kommen. Melden Sie den Verlust am Gepäckschalter, dort erhalten Sie auch weitere Informationen. In der Regel tauchen verschollene Gepäckstücke aber wieder auf. Falls nicht, wird der Gepäckverlust bei internationalen Flügen durch das Montrealer Übereinkommen geregelt und Kompensationszahlungen von rund 1200 Euro sind möglich.
Reisemängel
Die Hotelanlage hält nicht das, was der Katalog versprochen hat: Die Zimmer sind alles andere als sauber, die Klimaanlage defekt oder unangenehmer Baulärm vor dem Hotel – die Gründe für Reisemängel sind vielfältig, trüben aber immer das Urlaubserlebnis. Je nach Mängel können Urlauber einen Teil des Reisepreises bis hin zum Gesamtpreis zurück fordern. Voraussetzung hierfür ist aber immer, dass die Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter gemeldet und schriftlich dokumentiert werden. Der Reiseveranstalter hat häufig jedoch das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist für Abhilfe zu sorgen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Rechtanwalt/-anwältin oder einen Verbraucherschutzverein nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 05.06.2013