Regeln für Radfahrer

Fehltritte können teuer werden

Das Fahrrad ist ein Fahrzeug. Für die  Straßenverkehrsordnung ist diese Erkenntnis wichtig. Denn damit ist klar: Fahrradfahrer sind keine Fußgänger auf Rädern. Ab dem 10. Lebensjahr ist der Gehweg tabu. Dann müssen sie auf der Straße oder dem Radweg fahren.

Obacht auf dem Gehweg

Einzige Ausnahme: Der Gehweg ist per Schild freigegeben. Dann gilt für Radfahrer Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h). Der Radweg muss nur dann genutzt werden, wenn er als solcher ausgeschildert ist und entlang der geplanten Fahrtrichtung verläuft.

Regeln für Radfahrer

Einen Meter Abstand vom Bordstein

Auf der Straße wird rechts gefahren, das ist klar. Fahrradfahrer sollten aber einen Sicherheitsabstand von einem Meter zum Bordstein oder zu parkenden Autos einhalten. Einen Radweg auf der linken Seite zu benutzen, ist verboten und kostet 20 Euro Bußgeld. Dafür sind immer mehr Einbahnstraßen für Radfahrer auch in der Gegenrichtung freigegeben. Aber Vorsicht an Engstellen: hier besser Autofahrern die Vorfahrt lassen.

Rowdy oder doch nicht?

Steht "30" auf dem Schild, gilt dies auch für Radfahrer. Generell sollten auch Rennradfahrer nur so schnell fahren, dass sie ihr Rad unter Kontrolle haben.
Ein Irrtum ist, dass Radfahrer auf dem Zebrastreifen wie Fußgänger Vorrang haben. Lässt sie ein Autofahrer passieren, ist das nur nett. Behindert ein Radfahrer einen Fußgänger beim Überqueren des Zebrastreifens, macht das 40 Euro Bußgeld.

Mehr Informationen

In "VR-Future", Heft 3/2013, erhalten Sie Informationen zum Thema. Fragen Sie in Ihrer Volksbank Raiffeisenbank nach unserem Magazin "VR-Future".

Zuletzt aktualisiert am 25.06.2013